Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Software (Luxemburg)
Wichtiger Hinweis: Diese Vorlage ist ein unverbindlicher Mustertext und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte an Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und die jeweiligen Marktplatz-Vorgaben anpassen und rechtlich prüfen lassen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Nejat Philip Eryigit - alveos / VetterPlaces Platform, Einzelunternehmen, 21, rue Basse, 3813 Schifflange, Luxembourg (kein Kundenverkehr), E-Mail: info [at] alveos [dot] eu , USt-IdNr.: entfällt (Franchise de TVA), (nachfolgend „Anbieter“) und Kunden über den Erwerb und die Nutzung von Software- und Plattformprodukten (nachfolgend „Software"). 1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.3 Diese AGB und darin geregelte verbraucherschützende Rechte (insb. Widerruf bei digitalen Inhalten) richten sich ausschließlich an Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU / EWR. Außerhalb der EU / EWR sowie im B2B-Geschäft werden keine weitergehenden vertraglichen Widerrufs- oder Rücktrittsrechte eingeräumt; zwingende Schutzvorschriften anderer Rechtsordnungen bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter liefert digitale Inhalte/Software (Download/Schlüssel) sowie ggf. Lizenzschlüssel und Updates gemäß Produktbeschreibung und gewählter Variante (z. B. Einzellizenz, Team, Agency, Laufzeit/Abonnement). 2.2 Wichtiger Hinweis - Nutzungsrecht, kein Eigentumsübergang: Bei den angebotenen Software-Produkten handelt es sich um Lizenzverträge, die dem Kunden ein zeitlich und/oder umfangmäßig begrenztes Nutzungsrecht einräumen. Ein Eigentumsübergang an der Software, dem Quellcode oder dem geistigen Eigentum findet nicht statt. Sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. 2.3 Quellcode wird nur bereitgestellt, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung vorgesehen ist.
2.4 **VetterPlaces Plattformdienst (Tester ↔ Developer):** Zusätzlich zu Software-Produkten bietet der Anbieter mit „VetterPlaces“ eine Plattform für Kampagnen-Management, Matching, Issue-Tracking-Workflows und ein Bewertungssystem.
2.5 **Abgrenzung: Verkauf/Lizenzen von Developer-Produkten:** Soweit Developer im Rahmen von VetterPlaces eigene Software-Produkte, Lizenzen, Rabatte, Coupons oder sonstige Rewards anbieten, gilt:
- **VetterPlaces ist als Plattform nicht Verkäufer, nicht Wiederverkäufer und nicht Vertragspartner** dieser Developer-Produkte.
- **Vertragspartner der Tester für Software-Lizenzen/Rewards ist ausschließlich der jeweilige Developer.**
- Tester haben **keinen Anspruch** auf Lizenzen/Rewards gegenüber dem Anbieter; Ansprüche sind gegenüber dem Developer geltend zu machen.
2.6 **License Bridge (technische Unterstützung):** Die „License Bridge“ dient der technischen Dokumentation/Automatisierung von Reward-Ansprüchen (z. B. Erstellung eines Einlöse- oder Claim-Nachweises) und der Übergabe an den Developer. VetterPlaces schuldet **keine** Einlösung, keinen Ersatz und keine Bereitstellung von Developer-Lizenzen.
2.7 **Provisionen / Zahlungsflüsse:** Sofern zwischen Anbieter und Developer Gebühren, Provisionen oder Abonnements vereinbart werden (z. B. Plattform-Mitgliedschaft), werden diese **gesondert** ausgewiesen und abgerechnet. VetterPlaces ist ohne ausdrückliche Vereinbarung **nicht** Inkassostelle für Zahlungen zwischen Testern und Developern.
3. Verkaufs- und Vertriebskanäle (Marktplätze)
3.1 Die Software kann über verschiedene Marktplätze/Plattformen erworben werden. Für Bestellung, Zahlung, Rechnungsstellung und Widerruf gelten - soweit einschlägig - die Bedingungen des jeweiligen Marktplatzes zusätzlich zu diesen AGB. Im Konfliktfall gehen zwingende Marktplatzregeln vor.
3.2 Kanäle (nicht abschließend):
- Visual Studio Code Marketplace - Es gelten ergänzend die Richtlinien/AGB des VS Code Marketplace (Microsoft) für Extensions, inkl. ggf. abweichender Zahlungs-/Rückerstattungsprozesse.
- Payhip (Hosted/Embed) - Wichtig: Payhip fungiert als Merchant of Record (Wiederverkäufer). Der Kaufvertrag für digitale Produkte (z. B. VetterPlaces-Mitgliedschaften, Lizenzen für CircleMenu Pro etc.) kommt zwischen Ihnen und Payhip Ltd. zustande. Payhip übernimmt die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung. Es gelten die Verkaufsbedingungen von Payhip.
3.3 Bei Erwerb außerhalb von Marktplätzen (Direktkauf) gelten ausschließlich diese AGB nebst den auf der Produktseite genannten Bedingungen.
4. Preise und Rechnungen
4.1 Alle Preise verstehen sich - sofern nicht anders angegeben - als Endpreise. 4.2 Erfolgt der Kauf über einen Merchant-of-Record (z. B. Payhip), kommt der Kaufvertrag direkt mit Payhip Ltd. zustande. In diesem Fall ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im vom Kunden zu zahlenden Endpreis enthalten und wird von Payhip ausgewiesen und abgeführt. 4.3 Bei einem direkten Erwerb beim Anbieter (ohne zwischengeschalteten Merchant-of-Record) erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß der luxemburgischen Kleinunternehmerregelung (Franchise de TVA nach Art. 57 de la loi du 12 février 1979). Auf der Rechnung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. 4.4 Preis- und Leistungsänderungen betreffen laufende Verträge erst ab der nächsten Abrechnungsperiode, sofern vertraglich zulässig.
5. Zahlung, Lieferung, Aktivierung
5.1 Zulässige Zahlungsmethoden richten sich nach dem gewählten Marktplatz bzw. dem Direktkauf-Checkout. 5.2 Die Lieferung erfolgt digital durch Downloadlink und/oder per E-Mail/Account-Zustellung eines Lizenzschlüssels. Die Bereitstellung erfolgt nach Zahlungseingang. 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzschlüssel vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
6. Lizenzrechte (EULA-Auszug)
6.1 Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software im vertraglich festgelegten Umfang (z. B. Anzahl Benutzer/Instanzen, Laufzeit) ein. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt (vgl. Ziffer 2.2). 6.2 Untersagt sind, soweit gesetzlich zulässig: Weiterverkauf, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie Reverse Engineering; gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt. 6.3 Updates/Upgrades: Während der aktiven Laufzeit bzw. innerhalb der in der Produktbeschreibung genannten Versionierungsregeln erhält der Kunde Updates. Major-Upgrades können gesondert vergütet werden. 6.4 Konkrete Lizenzmodelle, Nutzungsumfänge und etwaige Beschränkungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktseite sowie dem Lizenzvergleich unter Lizenzvergleich.
6a. Sonderregelung für individuelle Entwicklungsaufträge (Freelance)
6a.1 Abweichend von Ziffer 6 gilt für gesonderte Entwicklungsaufträge, bei denen der Anbieter als Freelancer individuelle Software oder Anpassungen für den Auftraggeber erstellt:
- Die im Rahmen des Auftrags erstellte Software bleibt vollständiges Eigentum des Anbieters, bis der vereinbarte Gesamtpreis vollständig bezahlt wurde (Eigentumsvorbehalt gem. Art. 2076 ff. Code civil).
- Erst mit vollständiger Zahlung gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungs- oder Eigentumsrechte auf den Auftraggeber über - je nach individueller Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der Software zu untersagen und bereits überlassene Kopien zurückzufordern.
6a.2 Diese Regelung gilt nicht für:
- Reine Dienstleistungen (z. B. Beratung, Support, Installation), bei denen keine übertragbare Software entsteht.
- Aufträge, bei denen eine abweichende schriftliche Vereinbarung (z. B. Work-for-Hire, vollständige Rechteübertragung) getroffen wurde.
6a.3 Im Zweifelsfall gilt: Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zur Rechteübertragung vorliegt, verbleiben alle Rechte beim Anbieter.
6b. Early Access / Early Bird (Vorabzugang & Frühbucher-Angebote)
6b.1 Begriffsdefinition: „Early Access“ bezeichnet Vorabzugang zu noch nicht finalen Versionen/Funktionen. „Early Bird“ bezeichnet ein zeitlich und/oder mengenmäßig begrenztes Einführungsangebot (z. B. rabattierter Preis für die ersten Käufer).
6b.2 Änderungsrecht: Funktionen, Inhalte und Benutzeroberflächen können sich während Early Access/Early Bird ändern, ohne dass hierfür eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Garantiert ist nur die Kernfunktionalität, wie sie zum Kaufzeitpunkt in der Produktbeschreibung als wesentlich beschrieben ist.
6b.3 Beta-Charakter und Zeitplanung: Early-Access-Versionen können Fehler enthalten; Roadmap, Zeitpläne und angekündigte Features sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Leistungszusage vereinbart.
6b.4 Limitierungen: Early-Bird-Angebote können begrenzt sein (Kontingent/Zeitraum). Maßgeblich ist die Anzeige beim Kauf. Ist ein Kontingent erschöpft, gilt der reguläre Preis bzw. das reguläre Angebot.
6b.5 Mindestziele/Schwellenwerte (falls angegeben): Sofern auf der Produktseite ein Mindestziel (z. B. Mindestanzahl Verkäufe) genannt wird, kann die Fortführung/Erweiterung der Entwicklung hiervon abhängig sein. Wird das Ziel nicht erreicht, kann der Anbieter die Weiterentwicklung verschieben oder einstellen; etwaige Konsequenzen (z. B. Erstattung, Umwandlung in Guthaben oder Umstellung auf eine reduzierte Leistung) ergeben sich aus der Produktbeschreibung bzw. den Marktplatzregeln.
6c. VetterPlaces Content-Creator-Programm
6c.1 Begriffsbestimmung: „Content Creator" im Sinne dieser AGB bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die über eigene Online-Kanäle (z. B. YouTube, Blogs, Social Media) öffentlich über Produkte oder Dienstleistungen berichten und am VetterPlaces Content-Creator-Programm teilnehmen. Content Creators sind ausdrücklich keine Developer im Sinne dieser AGB.
6c.2 Abgrenzung: Das Content-Creator-Programm ist ein eigenständiger Creator-, Coupon- und Attributions-Flow und keine Softwarelizenz. Es begründet keine Developer-Mitgliedschaft im Sinne von Ziffer 7. Soweit provisionsfähige Empfehlungen vorgesehen sind, entsteht ergänzend ein technisches Empfehlungsverhältnis. Die Regelungen der Ziffern 2–6 über Softwarelizenzen gelten für dieses Programm nicht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6c.3 Leistungen des Programms (aktuelle Konfiguration je Produktseite): Je nach Programmkonfiguration können Content Creators erhalten:
- Coupon-Codes zur Weitergabe an ihre Follower (kein eigenes Entgelt; ausschließlich Follower-Rabatt)
- Anteilige Erlösbeteiligung bei nachweisbaren Transaktionen über zugeordnete UTM-Links oder Referral-Codes, soweit für das jeweilige Produkt vorgesehen
- Früher Zugang (Early Access) zu Produkten zu Berichterstattungszwecken
6c.4 Attribution und Nachweis: Die Zuordnung von Transaktionen erfolgt ausschließlich über technische Mittel (UTM-Parameter, Referral-Codes). Die technische Nachweisbarkeit ist zwingende Voraussetzung für jede Erlösbeteiligung. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
6c.5 Kein Anspruch auf bestimmte Einnahmen: Das Programm begründet keinen Anspruch auf Mindestvergütungen oder garantierte Einnahmen. Aktuelle Konditionen, Provisionsmodelle und Teilnahmebedingungen sind auf der jeweiligen Programmseite dokumentiert.
6c.6 Programmänderungen: Der Anbieter kann Programmbedingungen, Provisionssätze und Coupon-Konditionen mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anpassen oder das Programm beenden. Provisions-Ansprüche aus bereits abgeschlossenen Transaktionen bleiben davon unberührt.
6c.7 Kennzeichnungspflicht: Content Creators sind gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftliche Beziehung zu VetterPlaces in ihren Inhalten (Videos, Blogposts, Social-Media-Posts etc.) offenzulegen. Dies gilt gemäß § 5a UWG sowie den plattformspezifischen Richtlinien der jeweiligen Plattform (YouTube, Instagram etc.). Die Einhaltung dieser Pflicht obliegt ausschließlich dem Content Creator.
6d. VetterPlaces Tester- & Creator-Teilnahmebedingungen
6d.1 Geltungsbereich: Dieser Abschnitt regelt die Teilnahme als Tester oder Content Creator auf der VetterPlaces-Plattform. Er begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Handelsvertreter- oder Auftragsbeziehung zwischen Testern/Creators und VetterPlaces oder dem jeweiligen Entwickler.
6d.2 Bewerbung und Aufnahme: Tester und Creators bewerben sich für einzelne Kampagnen. Die Aufnahme liegt im Ermessen des Entwicklers und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. VetterPlaces kann zusätzlich plattformseitige Voraussetzungen festlegen (z. B. verifizierter GitHub-Account, vorherige Einwilligung).
6d.3 Vertraulichkeitsschranke: Erfordert eine Kampagne eine Vertraulichkeitsvereinbarung (z. B. für Vorabversionen, Early-Access-Builds oder Zugangsdaten), muss der Tester/Creator die Vereinbarung akzeptieren, bevor er Zugang zu Artefakten erhält. Die Vereinbarung ist projekttyp-spezifisch und lokalisiert. Das Umgehen oder Überwinden dieser Schranke stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.
6d.4 Zugangsdaten/-artefakte: Nach Aufnahme und Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Tester/Creator das anwendbare Zugangsdaten/-artefakt (z. B. VS-Code-Marketplace-Deeplink, Testzugangsdaten, Download-URL oder Review-Lizenzschlüssel). Im „Einmalig anzeigen"-Modus angezeigte Zugangsdaten sind sofort zu sichern; eine erneute Anzeige ist nicht möglich. Artefakte sind persönlich und nicht übertragbar; das Weitergeben stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.
6d.5 Reward-Anspruch: Ein Reward (z. B. Rabatt-Coupon, Lizenzschlüssel) wird bei einem nachweisbaren, angenommenen Beitrag (GitHub Issue/PR, Content-Einreichung) erworben, der die Kampagnenbedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung erfüllt. Der Reward wird vom Entwickler ausgegeben, nicht von VetterPlaces (siehe §2.5). VetterPlaces erleichtert die technische Reward-Aufzeichnung; es garantiert jedoch nicht die Lieferung eines Developer-Rewards bei Insolvenz oder Vertragsverstoß des Entwicklers.
6d.6 Keine Mindest-Reward-Garantie: Die Teilnahme garantiert keinen Erhalt eines Rewards. Kampagnen können nach Erreichen des vom Entwickler vorgesehenen Budgets oder der Testeranzahl geschlossen werden. Vor Schließung eingereichte Beiträge unterliegen den Kampagnenbedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung.
6d.7 Verhaltenspflichten der Tester:
- Nur echte, eigenständig entdeckte Issues melden; keine bereits von anderen gemeldeten Issues einreichen.
- Keine vertraulichen Artefakte, Vorabversionen oder Zugangsdaten an Dritte weitergeben.
- Keine technischen Kontrollen umgehen oder das Issue-Gateway missbrauchen.
- Korrekte Profildaten angeben (GitHub-Identität, OS-/Sprach-/Skill-Tags für das Campaign-Matching).
6d.8 Widerruf und Blacklisting: VetterPlaces oder der Entwickler können den Tester-/Creator-Zugang bei Verstößen gegen die Verhaltenspflichten widerrufen. Ein plattformweites Blacklisting (Verhinderung zukünftiger Bewerbungen für alle Kampagnen) setzt einen wesentlichen und dokumentierten Verstoß voraus und unterliegt einer Anhörung. Der Widerruf des Zugangs zu einer einzelnen Kampagne stellt kein plattformweites Blacklisting dar.
6d.9 Selbst-Widerruf: Tester/Creators können sich jederzeit über „Ich bin fertig mit dem Testen" von einer Kampagne zurückziehen. Ausstehende Reward-Ansprüche für bereits verifizierte Beiträge werden vor Wirksamwerden des Rücktritts abgerechnet.
6d.10 Daten und Datenschutz: Die Verarbeitung von Tester-/Creator-Daten durch VetterPlaces ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Verarbeitung von Tester-Daten durch den Entwickler richtet sich nach §7b dieser AGB.
7. Abonnement, Verlängerung, Kündigung
7.1 Bei Abonnements verlängert sich die Laufzeit automatisch um die jeweilige Periode, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird (Frist siehe Produkt-/Marktplatzangaben). 7.2 Bei Zahlungsverzug (Nichtzahlung nach Fälligkeit), Rücklastschrift oder Chargeback kann der Anbieter die Lizenz und den Plattformzugang (Developer-Portal, Campaigns, RipSnip-Verbindung) unverzüglich sperren. Aktive Tester-Einreichungen für laufende Kampagnen sind während einer Sperrung ausgesetzt; bereits eingereichte Tickets und daraus entstandene Reward-Ansprüche bleiben unberührt. Wird der Zahlungsverzug nicht binnen 14 Tagen nach Sperrung behoben, gilt die Mitgliedschaft als beendet; die Exportnachfrist gemäß Ziffer 7c.2 beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen. 7.3 Kündigungen können über den jeweiligen Marktplatz-Account oder — bei Direktkauf — über den beim Kauf angegebenen Self-Service/Support erfolgen.
7a. VetterPlaces — Developer-Verhaltenspflichten (Fairness & Missbrauchsschutz)
7a.1 Kampagnen-Abschluss nach Ticket-Einreichung: Das nachträgliche Schließen oder Pausieren einer Kampagne mit dem Ziel, Reward-Verpflichtungen gegenüber bereits teilnehmenden Testern zu umgehen, ist untersagt. Für Tickets, die vor dem Schließen fristgerecht eingereicht wurden, gelten weiterhin die Kampagnenbedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung.
7a.2 Ticket-Ablehnung / „bereits bekannter Fehler": Eine Ablehnung mit der Begründung, der gemeldete Fehler sei bereits bekannt oder bereits vorhanden gewesen, ist nur dann wirksam, wenn das entsprechende Vorwissen zum Zeitpunkt der Ticket-Einreichung nachweislich dokumentiert war — d. h. ein Eintrag im Tracking-System mit älterem Zeitstempel als das eingereichte Ticket existiert. Eine Ablehnung auf Grundlage von Einträgen, die erst nach dem Einreichen des Tickets angelegt wurden, ist unzulässig und kann als Missbrauch gewertet werden.
7a.3 Konsequenzen bei Missbrauch: Bei begründetem Verdacht auf systematischen Missbrauch (wiederholtes Kampagnen-Schließen vor Reward-Abschluss, systematische Ticket-Ablehnung ohne dokumentierte Grundlage) behält sich VetterPlaces folgende Maßnahmen vor: vorübergehende Sperrung des Developer-Accounts; Einfrieren ausstehender Rewards bis zur Klärung; dauerhafte Deaktivierung des Accounts nach Anhörung des Developers.
7a.4 Dispute-Prozess für Tester: Tester, die eine missbräuchliche Ablehnung oder eine Kampagnen-Schließung nach Ticket-Einreichung vermuten, können den Sachverhalt über den Plattform-internen Dispute-Meldeprozess einreichen. VetterPlaces prüft gemeldete Fälle und kann vermittelnd eingreifen.
7b. Tester-Daten (Zugriffsrechte des Developers)
7b.1 Datensparsamkeit: Tester-Personendaten (Name, E-Mail, GitHub-Profil, Kontaktdaten) stehen dem Developer nicht frei zur Verfügung. Sichtbar sind ausschließlich Informationen, die ein Tester im Rahmen eines Tickets, einer Kampagnen-Bewerbung oder einer Nachricht explizit über die Plattform bereitstellt.
7b.2 Kein Bulk-Export von Tester-Daten: Der Developer hat keinen Anspruch auf einen Massen-Export von Tester-Listen, Tester-Kontaktdaten oder personenbezogenen Tester-Profilen. Solche Exporte sind ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Tester unzulässig.
7b.3 Zweckbindung: Tester-Daten, die dem Developer im Rahmen von Ticket-Interaktionen sichtbar werden, dürfen ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Tickets verwendet werden. Nutzung für Marketing, Outreach oder Weitergabe an Dritte außerhalb der VetterPlaces-Plattform ist untersagt.
7b.4 Nachnutzungsbeschränkung nach Kampagnenende: Nach Abschluss oder Schließung einer Kampagne dürfen dem Developer über die Plattform sichtbar gewordene Tester-Daten nur noch für die Abwicklung ausstehender Rewards genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig.
7c. Datenhaltung, Abo-Ende und Kontolöschung
7c.1 Ticket-Export während aktiver Mitgliedschaft: Im Developer-Portal steht während aktiver Mitgliedschaft (Solo, Developer + RipSnip oder RipSnip Only Mode) ein strukturierter Export der eigenen Ticket- und Projektdaten (JSON/CSV) zur Verfügung.
7c.2 Exportnachfrist nach Abo-Ende: Nach Ablauf, Kündigung oder Beendigung einer Developer-Mitgliedschaft (einschließlich nicht erfolgter Verlängerung) steht dem Developer eine Nachfrist von 30 Tagen zur Verfügung, um Ticket- und Projektdaten zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden Daten gemäß Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert. Eine Wiederherstellung ist danach nicht möglich.
7c.3 Kontolöschung auf Anfrage: Bei einer aktiv vom Developer beantragten Kontolöschung gilt: Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO entfernt. Offene Reward-Verpflichtungen gegenüber Testern werden vor der Löschung abgewickelt; eine Löschung mit ungeklärten Verpflichtungen wird erst nach Klärung oder Ablauf einer angemessenen Frist vollzogen. Anonymisierte Ticket-Daten (ohne Personenbezug) können für statistische Zwecke einbehalten werden.
7c.4 RipSnip-Verbindungsdaten: Daten, die über die RipSnip GitHub App synchronisiert wurden (Ticket-Verknüpfungen, Repository-Referenzen), werden bei Beendigung der RipSnip-Verbindung oder Kündigung der Mitgliedschaft aus den VetterPlaces-Systemen gelöscht. Inhalte in externen GitHub-Repositories bleiben davon unberührt und liegen außerhalb der Kontrolle von VetterPlaces.
7c.5 Solo-Modus — kein GitHub-Ticket-Sync: Im Developer-Solo-Modus findet kein Abgleich von Tickets mit GitHub statt. Ticket-Daten verbleiben ausschließlich in den VetterPlaces-Systemen und können bis zum Ende der Exportnachfrist gemäß Ziffer 7c.2 heruntergeladen werden.
7c.6 Tester-Accounts (unberührt): Die Schließung eines Developer-Kontos hat keinen Einfluss auf aktive Tester-Konten. Tester-Daten werden nach den für Tester geltenden Fristen und Regeln behandelt.
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Pflichten des Kunden 8.1 Systemvoraussetzungen prüfen und bereitstellen; regelmäßige Datensicherung ist Aufgabe des Kunden. 8.2 Missbrauch, Weitergabe von Schlüsseln oder Überschreitung der lizenzierten Nutzung sind untersagt und können zur Sperrung führen.
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Gewährleistung und Support 9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Software wird in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt; bekannte Einschränkungen/Systemvoraussetzungen sind in der Produktbeschreibung ausgewiesen. 9.2 Support wird - soweit im Tarif enthalten - in den angegebenen Zeiten/Kanälen erbracht. Reaktionszeiten sind Leistungsziele (SLAs), keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich zugesichert. 9.3 Der konkrete Supportumfang (Kanäle, Ziel-Reaktionszeiten) ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie dem Lizenzvergleich unter Lizenzvergleich.
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Haftung 10.1 Der Anbieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. 10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 10.3 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde seine Datensicherungspflichten erfüllt hat.
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Widerruf bei digitalen Inhalten (Verbraucher in der EU) 11.1 Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. 11.2 Marktplatzspezifische Widerrufs- und Rückgaberegeln können abweichen und gehen diesen AGB vor.
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Datenschutz, Cookies, Drittlandübermittlungen 12.1 Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters (Datenschutzerklärung). Bei Nutzung von Marktplätzen gelten zusätzlich deren Datenschutzbestimmungen (z. B. Payhip/Microsoft/PrestaShop/Shopware). 12.2 Je nach Marktplatz/Checkout kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (u. a. USA) stattfinden. Es werden geeignete Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) und technische/organisatorische Maßnahmen eingesetzt, soweit verfügbar. Details: siehe Anbieter-/Marktplatz-Datenschutz und DPA/Subprocessor-Listen. 12.3 Für eingebettete Checkouts/Third-Party-Skripte gilt: nicht notwendige Cookies/Tracker werden erst nach Einwilligung geladen (Consent-Tool). Notwendige Cookies werden in der Cookie-Richtlinie beschrieben.
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Geistiges Eigentum 13.1 Alle Rechte an der Software - einschließlich Urheberrechte, Quellcode und Know-how - verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht gemäß Ziffer 6; ein Eigentumsübergang findet nicht statt (vgl. Ziffer 2.2). 13.2 Marken- und Urheberhinweise dürfen nicht entfernt werden.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand (Luxemburg) 14.1 Es gilt das materielle Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 14.2 Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Luxemburg-Stadt. Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände und Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates.
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Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes 15.1 Vertragssprache ist DE/EN/FR/LB. 15.2 Der Vertragstext wird vom Marktplatz bzw. vom Anbieter gespeichert und kann dem Kunden nach Kauf per E-Mail/Account zugänglich gemacht werden.
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Änderungen der AGB 16.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern sachliche Gründe vorliegen (z. B. rechtliche Änderungen, Produktanpassungen). Bestehende Abos werden rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
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Alternative Streitbeilegung / ODR 17.1 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr 17.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
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Kontakt Nejat Philip Eryigit - alveos / VetterPlaces Platform, Einzelunternehmen 21, rue Basse, 3813 Schifflange, Luxembourg (kein Kundenverkehr) E-Mail: info [at] alveos [dot] eu Web: www.alveos.eu
Anlagen/Links zu Marktplatz-Spezifika Es genügt, auf die offiziellen Seiten zu verlinken; die dortigen Bedingungen gelten ergänzend: